Übergangsfrist für Passbilder
Die bisherigen Passbilder bleiben weiterhin in der gewohnten Form gültig. Während der Übergangsfrist werden die bestehenden Regelungen weiterhin angewendet. Sobald sich Änderungen in Bezug auf die Passbildanforderungen ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Bitte beachten Sie, dass es aktuell noch nicht möglich ist, Passbilder direkt in unserem Rathaus anzufertigen. Auch in diesem Fall werden wir Sie rechtzeitig informieren, sobald dies möglich ist.
Zukünftig:
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passfotos in Kraft. Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern. Es gilt bis auf weiteres eine Übergangsfrist.
Was ändert sich?
• Passfotos vom Fotografen: Ab Mai 2025 dürfen Passfotos nur noch von zertifizierten Fotografen erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr erlaubt.
• Digitale Übermittlung: Fotos werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig.
• Passbilder vor Ort: In Behörden wird es möglich sein, Passbilder direkt vor Ort machen zu lassen. Bürger können wählen, ob sie das Foto im Fotostudio oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen. Passbilder werden in den Behörden nur noch digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder ist nicht mehr möglich.
• Mehr Sicherheit: Diese Änderungen sollen Identitätsdiebstahl verhindern und die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen.